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WRP 2021, 967
LG Cottbus 
Wettbewerbsrecht: AGB-Klauseln für Busreisen (Urteil vom 08.02.2021, 1 O 242/19)

Eine AGB-Klausel, nach der bei Busreisen der Reisepreis sechs Wochen vor Beginn der Reise zu zahlen ist, ist unzulässig, weil davon auszugehen ist, dass im Geschäftsbetrieb des Verwenders eine geringere Vorlaufzeit ausreichend ist. Die Klausel ist außerdem unzulässig, wenn dem Kunden keine Reisepreisabsicherung angeboten wird.

LG Cottbus, WRP 2021, 967-968 (Urteil vom 08.02.2021, 1 O 242/19)

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