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WRP 2020, 1647
LG Aurich 
Wettbewerbsrecht: „Fachpraxis für Kieferorthopädie“ (Urteil vom 01.09.2020, 3 O 25/20)

Die von einem Zahnarzt geführte Bezeichnung „Fachpraxis für Kieferorthopädie“ ist irreführend, wenn der Zahnarzt die nach Weiterbildungsrecht vorgesehene Bezeichnung als „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“ nicht erworben hat. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)

LG Aurich, WRP 2020, 1647 (Urteil vom 01.09.2020, 3 O 25/20)

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