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WRP 2019, 1213
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Getarnte Werbung durch „Influencer“ (Beschluss vom 28.06.2019, 6 W 35/19)

Die Empfehlung eines Produktes durch einen „Influencer“ in dessen sozialem Medium, welches einen kommerziellen Zweck nicht erkennen lässt, stellt jedenfalls dann eine nach § 5a Abs. 6 UWG verbotene getarnte Werbung dar, wenn der „Influencer“ sich hauptberuflich mit dem Geschäftsbereich, zu dem das empfohlene Produkt gehört, beschäftigt und geschäftliche Beziehungen zu den Unternehmen unterhält, …

OLG Frankfurt a. M., WRP 2019, 1213 (Beschluss vom 28.06.2019, 6 W 35/19)

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