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WRP 2020, 789
LG Berlin 
Wettbewerbsrecht: „Höchstpreis für Ihre Immobilie“ (Urteil vom 20.02.2020, 52 O 125/19)

Da der Preis einer Immobilie von unterschiedlichen Faktoren wie Lage, Alter, Art, Zustand und Zeitdruck des Verkaufs abhängt, ist die Werbung für einen Immobilienverkauf zum „Höchst- oder Bestpreis“ irreführend. Denn das Versprechen, den höchsten Preis für eine Immobilie zu erzielen, kann generell nicht gehalten werden.

LG Berlin, WRP 2020, 789-790 (Urteil vom 20.02.2020, 52 O 125/19)

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