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WRP 2019, 397
LG Düsseldorf 
Wettbewerbsrecht: Kosten nach GoÄ (Urteil vom 12.12.2018, 34 O 44/18)

Bei dem Angebot ärztlicher Behandlungen erweckt der Hinweis „Kosten n. GOÄ“ in Verbindung mit einem Preis bei dem Verbraucher nicht den Eindruck, dass sich die tatsächliche Preisbemessung an den individuellen Einzelumständen orientiert. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)

LG Düsseldorf, WRP 2019, 397-399 (Urteil vom 12.12.2018, 34 O 44/18)

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