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WRP 2019, 915
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht: Anforderungen an die Darlegungslast bei Beanstandung gesundheitsbezogener Angaben (Beschluss vom 07.03.2019, 6 W 17/19)

Wird eine gesundheitsbezogene Aussage (hier: Wirksamkeit der Magnetfeldtherapie bei bestimmten Beschwerden) als irreführend angegriffen, muss der Antragsteller im Eilverfahren substantiiert darlegen und glaubhaft machen, dass die Richtigkeit der Aussage wissenschaftlich umstritten ist oder jeglicher wissenschaftlichen Grundlage entbehrt (im Streitfall verneint).

OLG Frankfurt a. M., WRP 2019, 915 (Beschluss vom 07.03.2019, 6 W 17/19)

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