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WRP 2020, 257
Hanseatisches OLG Hamburg 
Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht: Arzneimittelwerbung mit positiven direkten Vergleichsdaten (Urteil vom 29.05.2019, 3 U 95/18)

Wird für ein Arzneimittel mit dem Vorliegen von positiven direkten Vergleichsdaten gegenüber einem anderen Präparat geworben und nimmt die Werbung zum Beleg dieser „Vergleichsdaten“ auf Fußnoten und deren Auflösung Bezug, dann liegt darin eine Tatsachenbehauptung, deren Überprüfung den Mitteln des Beweises zugänglich ist; die Verwendung des Wortes „positive“ verleiht der Gesamtaussage nicht den Charakter einer Meinungsäußerung.…

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2020, 257-258 (Urteil vom 29.05.2019, 3 U 95/18)

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