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WRP 2019, 490
OLG Düsseldorf 
Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Zur Anzeige der Bevollmächtigung für das Verfügungsverfahren und Vollziehung einer Beschlussverfügung (Urteil vom 07.02.2019, I-20 U 101/18)

Der Bevollmächtigte des späteren Antragsgegners bestellt sich in einem Antwortschreiben auf eine Abmahnung für das spätere Verfügungsverfahren nur dann, wenn sich dies eindeutig aus diesem Schreiben ergibt. Allein die Mitteilung des Bevollmächtigten, er sei mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt, reicht nicht aus.

OLG Düsseldorf, WRP 2019, 490-491 (Urteil vom 07.02.2019, I-20 U 101/18)

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