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WRP 2020, 770
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Ordnungsgemäße Vollziehung einer einstweiligen Verfügung (Beschluss vom 01.04.2020, 6 W 34/20)

Die wirksame Vollziehung einer Unterlassungsverfügung, die bereits mit einer Ordnungsmittelandrohung versehen ist, erfordert, dass der Schuldner Umfang und Inhalt des Verbotes zweifelsfrei ermitteln kann. Eine ohne Begründung versehene Beschlussverfügung, die auf Anlagen Bezug nimmt, wird daher nur dann wirksam vollzogen, wenn dem Schuldner neben dem Beschluss selbst auch die Anlagen zugestellt werden, …

OLG Frankfurt a. M., WRP 2020, 770-771 (Beschluss vom 01.04.2020, 6 W 34/20)

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