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WRP 2020, 234
OLG Köln 
Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Smartphone mit Sicherheitslücken (Urteil vom 30.10.2019, 6 U 100/19)

Der Tatbestand der Irreführung durch Unterlassen gemäß § 5a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UWG ist nicht erfüllt, wenn der Verkäufer eines internetfähigen Mobiltelefons den Verbraucher nicht darauf hinweist, dass das Betriebssystem Sicherheitslücken aufweist und Sicherheitsupdates für das Betriebssystem nicht zu erwarten sind.

OLG Köln, WRP 2020, 234-238 (Urteil vom 30.10.2019, 6 U 100/19)

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