Wettbewerbsrecht: Vermittlung von Versicherungs- und Finanzanlageprodukten (Urteil vom 19.03.2025, 5 HK O 6/24)
Ein Unternehmen, das im Bereich der Vermittlung von Versicherungs- und Finanzanlageprodukten sowie von Immobiliardarlehen tätig ist, benötigt für diese Vermittlungstätigkeit eine eigene gewerberechtliche Erlaubnis. Die gewerberechtliche Erlaubnis einzelner, mit der Vermittlung betrauter Personen, ist nicht ausreichend. Eine behauptete gegenteilige Auskunft der zuständigen Industrie- und Handelskammer beseitigt nicht den Wettbewerbsverstoß.…
LG Schweinfurt, WRP 2025, 966-967 (Urteil vom 19.03.2025, 5 HK O 6/24)
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