Zivilrecht/Berufsrecht: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach RDG gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr II (Urteil vom 18.05.2022, VIII ZR 382/21)
          Zur Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters, der Ansprüche des Mieters aus der sogenannten Mietpreisbremse (§§ 556d, 556g BGB) im Wege der Abtretung verfolgt (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 S. 1 RDG a.F. gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).
  
          BGH, WRP 2022, 1320 (Urteil vom 18.05.2022, VIII ZR 382/21)
         
     
        
      
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