Zivilrecht/Datenschutzrecht: Kein Schadensersatzanspruch nach namentlicher Nennung in Demonstrationsaufruf (Urteil vom 29.07.2025, VI ZR 426/24)
a) Einer auf Unterlassung einer Äußerung gerichteten Klage ist grundsätzlich bereits dann stattzugeben, wenn die Äußerung einen mehrdeutigen Aussagegehalt aufweist und in einer der nicht fernliegenden Deutungsvarianten das allgemeine Persönlichkeitsrecht des von ihr Betroffenen verletzt. Demgegenüber ist bei der Prüfung zivilrechtlicher Sanktionen – wozu auch der Anspruch auf Geldentschädigung gehört – der rechtlichen Beurteilung diejenige Deutungsvariante zu Grunde zu legen, …
BGH, WRP 2025, 1444-1452 (Urteil vom 29.07.2025, VI ZR 426/24)
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