Zivilrecht/Verbraucherrecht: Keine Verpflichtung zur Nutzung eines Verfahrens nach Art. 16 Abs. 1 S. 1 DSA (Beschluss vom 25.08.2025, 10 W 70/25)
Ein Nutzer im Sinne von Art. 3 Buchstabe b) DSA ist für die Wahrung seiner Rechte nicht gezwungen, ein von der Online-Plattform nach Art. 16 Abs. 1 S. 1 der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Digital Services Act, im Folgenden „DSA“) eingerichtetes Verfahren zu nutzen.…
KG Berlin, WRP 2025, 1457-1459 (Beschluss vom 25.08.2025, 10 W 70/25)
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