Die Haftung von Mitgliedern des Leitungsorgans bei unklarer Rechtslage
Wie sich die Leitungsorgane von Unternehmen und Banken zu verhalten haben, wenn sich eine Rechtslage als unsicher erweist, ist bislang lediglich in Ansätzen untersucht. Insofern besteht quasi eine unsichere Rechtslage bzgl. der Haftung bei unsicherer Rechtslage. Das steht in krassem Gegensatz zur praktischen Relevanz des Themas. Hinzu kommt, dass sich diese Frage wegen neuer gesetzgeberischer Regelungskonzepte im Aufsichtsrecht und der komplexer werdenden Lebenssachverhalte in der Praxis immer häufiger stellen wird. …
Buck-Heeb, BB 2013, 2247-2257
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