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ZLR 2019, 281
VGH Hessen 
2. Hessischer Verwaltungsgerichtshof – “Information über Hygienemängel” (Beschluss vom 11.02.2019, 8 B 2575/18)

Ausgehend vom Wortlaut der Bestimmung ermächtigt § 40 Abs. 1a LFGB angesichts des verwendeten bestimmten Artikels (des Lebensmittels – des Lebensmittelunternehmens – das Lebensmittel) die zuständige Behörde lediglich zur Nennung konkret bezeichneter Lebensmittel.

VGH Hessen, ZLR 2019, 281-286 (Beschluss vom 11.02.2019, 8 B 2575/18)

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