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ZLR 2025, 751
VG Köln 
3. Verwaltungsgericht Köln – “Nematoden in Wildlachsfilet” (Beschluss vom 27.12.2024, 13 L 2128/24)

Es findet sich keine unionsrechtliche Grundlage zur Einstufung von Wildlachsfilets mit 22,9 Nematodenlarven pro Kilogramm als ekelerregend und damit als zum menschlichen Verzehr ungeeignet i. S. v. Art. 14 Abs. 2 lit. b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002. Insbesondere gehen die einschlägigen Regelungen von keiner gänzlichen Abwesenheit von Parasiten aus.

VG Köln, ZLR 2025, 751-774 (Beschluss vom 27.12.2024, 13 L 2128/24)

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