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ZLR 2020, 689
BVerwG 
4. a). Bundesverwaltungsgericht – “Schwefelung von Traubenmost” (Beschluss vom 13.03.2020, 3 B 39.19)

Traubenmost zur Herstellung eines alkoholfreien Getränks aus Traubensaft, Traubenmost und Kohlendioxid darf nicht geschwefelt werden.

BVerwG, ZLR 2020, 689-692 (Beschluss vom 13.03.2020, 3 B 39.19)

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