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ZLR 2022, 679
VG Trier 
5. Verwaltungsgericht Trier – “CBD” (Urteil vom 11.03.2022, 6 K 3630/21.TR)

Für die Beurteilung der Neuartigkeit eines Produkts ist maßgeblich auf das konkret zu beurteilende Lebensmittel und das Herstellungsverfahren, jedoch nicht auf eine Beurteilung seiner Zutaten für sich genommen abzustellen.

VG Trier, ZLR 2022, 679-685 (Urteil vom 11.03.2022, 6 K 3630/21.TR)

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