Gesund oder krank? Das ist hier die Frage – die Abgrenzung der EFSA bei Anträgen nach der Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben
          Die Unterscheidung zwischen gesundheits- und krankheitsbezogenen Werbeangaben gehört zu den wichtigsten Weichenstellungen des Lebensmittelrechts. Denn daran knüpfen ganz unterschiedliche Gebote, Verbote und Sanktionen an. Diese Unterscheidung zeigt sich auch in dem speziellen Regelungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006. In dem folgenden Beitrag betrachten die Autoren die Abgrenzung zwischen Gesundheits- und Krankheitsbezug im Zusammenhang mit der Beurteilung von Zulassungsanträgen durch die EFSA.…
  
          Jakobs/Hagenmeyer/Hahn, ZLR 2021, 615-642
         
     
        
      
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