Beeinträchtigung einer WEA durch Turbulenzeinwirkungen einer anderen; überragendes öffentliches Interesse am Windenergieausbau (Beschluss vom 04.09.2023, 2 B 70/23)
          Ein Antrag ist wegen fehlender Antragsbefugnis nur dann unzulässig, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die von der Antragstellerin behaupteten Rechte bestehen oder ihr zustehen können. Ob infolge des Betriebs neuer Windenergieanlagen (WEA) eine Gefährdung der Standsicherheit schon vorhandener WEA tatsächlich vorliegt und entweder durch den Betrieb der angrenzend geplanten Anlage die Lebensdauer der bestehenden Anlage erheblich vermindert wird oder über den Regelfall deutlich hinausgehende Sicherungs- und Wartungsarbeiten nötig werden, …
  
          OVG Saarland, ZNER 2023, 560-564 (Beschluss vom 04.09.2023, 2 B 70/23)
         
     
        
      
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