„Besondere Umstände“ für eine Zurückstellung im Sinne des § 15 Abs. 3 S. 4 BauGB ([unbekannt] vom 19.08.2022, 22 B 705/22.AK)
          Die im Rahmen des § 15 Abs. 3 S. 4 BauGB zu treffende Ermessensentscheidung hat das erhebliche öffentliche Interesse an der Beschleunigung von Verfahren zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen im Rahmen der Energiewende als einen maßgeblichen Faktor bei der Beurteilung widerstreitender Interessen in den Blick zu nehmen. Das gilt in besonderer Weise im Lichte des Klimabeschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 23.…
  
          OVG Nordrhein-Westfalen, ZNER 2022, 517-521 ([unbekannt] vom 19.08.2022, 22 B 705/22.AK)
         
     
        
      
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