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ZNER 2020, 237
BGH 
EEG-Umlage-Verzinsung I (Urteil vom 18.02.2020, XIII ZR 10/19)

Ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht nach § 74 Satz 1 EEG 2014 liegt vor, wenn ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen eine größere Energiemenge an Letztverbraucher geliefert als dem Übertragungsnetzbetreiber gemeldet hat.

BGH, ZNER 2020, 237-240 (Urteil vom 18.02.2020, XIII ZR 10/19)

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