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ZNER 2019, 238
OVG Nordrhein-Westfalen 
Inhaltliche Anforderungen an UVP; (Infra-)Schallbelastung durch WEA (Urteil vom 20.12.2018, 8 A 2971/17)

Für einen Aufhebungsanspruch nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UmwRG genügt es regelmäßig nicht, wenn lediglich einzelne Aspekte der UVP nicht mit einer hinreichenden Tiefe ermittelt, einzelne Angaben fehlerhaft, Unterlagen unzureichend oder Bewertungen fragwürdig sind. Ebenso wenig genügt das Fehlen einzelner Unterlagen.

OVG Nordrhein-Westfalen, ZNER 2019, 238 (Urteil vom 20.12.2018, 8 A 2971/17)

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