Preisanpassungsrechte und -pflichten von Fernwärmeversorgungsunternehmen (Urteil vom 26.01.2022, VIII ZR 175/19)
          a) Ein Fernwärmeversorgungsunternehmen ist gemäß § 4 Abs. 1, 2 AVBFernwärmeV in Verbindung mit § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV berechtigt und – soweit das Kundeninteresse dies erfordert – verpflichtet, eine von ihm gegenüber Endkunden verwendete – von Vertragsbeginn an unwirksame oder ab einem bestimmten Zeitpunkt danach unwirksam gewordene – Preisänderungsklausel auch während des laufenden Versorgungsverhältnisses mit Wirkung für die Zukunft einseitig anzupassen, …
  
          BGH, ZNER 2022, 250-258 (Urteil vom 26.01.2022, VIII ZR 175/19)
         
     
        
      
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