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ZNER 2019, 120
BGH 
Zur Auslegung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages der BNetzA mit Netzbetreibern durch das Rechtsbeschwerdegericht (Beschluss vom 09.10.2018, EnVR 20/17)

Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, den die Bundesnetzagentur mit einer Vielzahl von Netzbetreibern jeweils mit im Wesentlichen gleichem Inhalt geschlossen hat, um zu gewährleisten, dass eine Vielzahl von ähnlich gelagerten Genehmigungsanträgen nach einheitlichen Kriterien behandelt wird, unterliegt der freien Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht.

BGH, ZNER 2019, 120-123 (Beschluss vom 09.10.2018, EnVR 20/17)

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