Kosten für die operative Abwicklung der Abnahme- und Vergütungspflichten als nicht beeinflussbare Kostenanteile i. S. d. § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ARegV (Beschluss vom 08.11.2023, 3 Kart 32/22)
          Die Kosten, die einem Netzbetreiber durch die operative Abwicklung der ihn kraft Gesetzes treffenden Pflicht zur Abnahme und Vergütung von EEG- bzw. KWKG-Strom entstehen, etwa in Form von Personal- und Sachaufwand (sog. operative Abwicklungskosten), sind nicht als Kosten aus „gesetzlichen Abnahme- und Vergütungspflichten“ und damit nicht als dauerhaft nicht beeinflussbare Kostenanteile im Sinne des § 21a Abs.…
  
          OLG Düsseldorf, ZNERL 2024, Heft 01, Online, - (Beschluss vom 08.11.2023, 3 Kart 32/22)
         
     
        
      
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