Regressionsfunktion der BNetzA zur Ermittlung des netzbetreiberindividuellen Referenzwertes auf der Mittelspannungsebene ([unbekannt] vom 06.10.2021, VI-3 Kart 749/19)
          Die von der Bundesnetzagentur in der vierten Qualitätsregulierung der Elektrizitätsverteilernetzbetreiber verwendete Regressionsfunktion zur Ermittlung des netzbetreiberindividuellen Referenzwertes auf der Mittelspannungsebene ist nicht zu beanstanden. Der für den Regressionskoeffizienten c auf 1,1816 festgesetzte Wert überschreitet den modelltheoretisch ermittelten Erwartungsbereich von 0,…
  
          OLG Düsseldorf, ZNERL 2022, Heft 01, Online, - ([unbekannt] vom 06.10.2021, VI-3 Kart 749/19)
         
     
        
      
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