Verfahrensbeschleunigung und „überragendes“ öffentliches Interesse an der Errichtung und dem Betrieb einer Windenergieanlage gegenüber drei denkmalgeschützten GebäudenVerfahrensrecht, Denkmalschutz, § 2 EEG 2023 (Urteil vom 07.02.2023, 5 K 171/22 OVG)
          Da das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern (LAKD) im Beteiligungsverfahren nach § 10 Abs 5 S 1 BImSchG hinreichend Gelegenheit zur denkmalfachlichen Stellungnahme hat und das gerichtliche Verfahren nicht dazu dienen kann, die Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG gewissermaßen umzukehren, kommt eine einfache Beiladung des LAKD nach § 65 Abs 1 VwGO nicht in Betracht.
  
          OVG Mecklenburg-Vorpommern, ZNERL 2023, Heft 02, Online, - (Urteil vom 07.02.2023, 5 K 171/22 OVG)
         
     
        
      
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