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ZFWG 2018, 541
BVerwG 
Erhebung einer Vergnügungssteuer auf Geldspielgeräte anhand des Einspielergebnisses (Beschluss vom 09.08.2018, 9 BN 6.18)

Eine Vergnügungssteuer, die als Spielgerätesteuer anhand des Einspielergebnisses erhoben wird, entspricht dem Typus der örtlichen Aufwandsteuer im Sinne von Art. 105 Abs. 2a GG (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).

BVerwG, ZfWG 2018, 541-543 (Beschluss vom 09.08.2018, 9 BN 6.18)

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