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BB 2017, 2919
BFH 
Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten sind ungeachtet der Anrechenbarkeit der Umsatzsteuer auf die Spielbankenabgabe umsatzsteuerpflichtig (Beschluss vom 27.06.2017, V B 162/16)

Durch die Rechtsprechung des EuGH, des BVerfG und des BFH ist geklärt, dass die Anrechenbarkeit der Umsatzsteuer auf die Spielbankabgabe zulässig ist.

BFH, BB 2017, 2919-2920 (Beschluss vom 27.06.2017, V B 162/16)

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