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BB 2013, 2292
 
BAG: Schadenersatz bei vorsätzlicher Schädigung

Es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz, dass derjenige, der vorsätzlich eine zugunsten des Arbeitnehmers bestehende Schutzvorschrift missachtet, eine Schädigung oder eine Berufskrankheit des Arbeitnehmers nicht billigend in Kauf nimmt. Es kommt stets auf die konkreten Umstände des Einzelfalles an.

BB 2013, 2292

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