BB-Kommentar zu BGH, Urteil vom 13.06.2013, IX ZR 259/12
Beim sog. physischen Cash Pooling (auch Zero-Balancing genannt) werden die positiven oder negativen Salden der Konten der teilnehmenden Konzerngesellschaften regelmäßig zu Gunsten oder zu Lasten des Kontos einer bestimmten Konzerngesellschaft, meist der Konzernobergesellschaft, ausgeglichen. Dieses in der Praxis der Konzernfinanzierung weit verbreitete und vom Gesetzgeber in der Begründung zum Regierungsentwurf des MoMiG als “ökonomisch sinnvoll” bezeichnete Verfahren hat immer wieder mit rechtlichen Schwierigkeiten zu kämpfen (siehe hierzu z.…
Komo, BB 2013, 2388
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