Generell keine Insolvenzanfechtung gegenüber der kontoführenden Bank hinsichtlich Umbuchungen und Verrechnungen beim Cash Pooling (Urteil vom 13.06.2013, IX ZR 259/12)
Zur Insolvenzanfechtung gegenüber der kontoführenden Bank hinsichtlich der Umbuchung von Gutschriften vom Konto einer an einem Cash-Pool teilnehmenden Gesellschaft auf das Zielkonto des Cash-Pools und hinsichtlich der dort vorgenommenen Verrechnung, wenn alle am Cash-Pool teilnehmenden Gesellschaften Kreditnehmer des auf dem Zielkonto ausgereichten Kontokorrentkredits sind.
BGH, BB 2013, 2385-2388 (Urteil vom 13.06.2013, IX ZR 259/12)
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