BB-Kommentar zu BGH, Urteil vom 25.09.2013, VIII ZR 206/12
Erneut musste der BGH zu einer Kfz-Garantie Stellung nehmen. Über das Ergebnis scheiden sich nun die Geister. Während der BGH von einer “Unwirksamkeit einer Haftungsbeschränkung in einer Gebrauchtwagen-Garantiebedingung” spricht (Pressemitteilung vom 25.9.2013, Nr. 156/2013), zieht das betroffene Unternehmen folgendes Fazit: “Voraussetzung von Wartungs- und Inspektionsarbeiten in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswertstatt zur Aufrechterhaltung einer unentgeltlichen Garantie weiterhin möglich” (Presseinformation von CarGarantie). …
Ayad, BB 2013, 2961
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