Unwirksamkeit einer Haftungsbeschränkung in einer Gebrauchtwagen-Garantiebedingung (Urteil vom 25.09.2013, VIII ZR 206/12)
In einer formularmäßigen Vereinbarung über eine Gebrauchtwagengarantie, die der Fahrzeugkäufer/Garantienehmer gegen Entgelt erwirbt, ist eine Klausel, nach der Garantieansprüche davon abhängen, dass der Garantienehmer die nach den Herstellerangaben vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Verkäufer/Garantiegeber oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt durchführen lässt, …
BGH, BB 2013, 2959-2961 (Urteil vom 25.09.2013, VIII ZR 206/12)
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