BGH: Befugnis von Verbraucherschutzverbänden und Mitbewerber zur Verfolgung von Verstößen gegen das Datenschutzrecht 
          Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass ein Verstoß des Betreibers eines sozialen Netzwerks gegen die datenschutzrechtliche Verpflichtung, die Nutzer dieses Netzwerks über Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu unterrichten, wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche begründet und von Verbraucherschutzbänden im Wege einer Klage vor den Zivilgerichten verfolgt werden kann.…
  
          BB 2025, 834
         
     
        
      
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