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BB 2020, 2562
 
BGH: Erledigterklärung eines Insolvenzantrags – unzulässiger Druckantrag des Gläubigers?

a) Erklärt ein Finanzamt oder Sozialversicherungsträger als Gläubiger seinen Insolvenzantrag nach Erfüllung der Antragsforderung für erledigt, obwohl der Antrag nicht durch die Erfüllung unzulässig geworden ist, rechtfertigt dieser Umstand allein nicht den Schluss auf einen unzulässigen Druckantrag.

BB 2020, 2562

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