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BB 2021, 798
BFH 
Berücksichtigung der Instandhaltungsrückstellung bei der Grunderwerbsteuer (Urteil vom 16.09.2020, II R 49/17)

Beim rechtsgeschäftlichen Erwerb von Teileigentum ist der vereinbarte Kaufpreis als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern.

BFH, BB 2021, 798-800 (Urteil vom 16.09.2020, II R 49/17)

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