EuGH: Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital – Stempelsteuer auf Sicherheiten, die eingegangen werden, um die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen aus einer Anleihe zu sichern (Portugiesisches Vorabentscheidungsersuchen)
Art. 5 Abs. 2 Buchst. b und Art. 6 Abs. 1 Buchst. d der Richtlinie 2008/7/EG des Rates vom 12. Februar 2008 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung nicht entgegenstehen, die die Erhebung von Stempelsteuer auf Sicherheiten vorsieht, die in Form von Pfandrechten an Aktien, an Bankguthaben oder an Forderungen aus Aktionärsdarlehen sowie in Form von Forderungsabtretungen geleistet wurden, …
BB 2025, 1429
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