Im Blickpunkt
Die Statements von Ökonomen und Wirtschaftsverbänden zum Thema Auswirkungen des Coronavirus auf die Wirtschaft nehmen an Zahl und Dringlichkeit immer weiter zu: Am 11.3.2020 haben sechs führende deutsche Ökonomen einen Notfallplan vorgelegt, um eine Rezession abzuwenden. Darin fordern sie u. a. Liquiditäts- und Solvenzhilfen für Unternehmen (HB vom 11.3.2020, 1). DIHK-Präsident Eric Schweitzer (PM DIHK vom 11.3.2020) meint zur geltenden Bankenregulierung: “Viele zukunftsfeste und tragfähige Unternehmen stecken in einem akuten finanziellen Engpass. Nach den geltenden Regeln droht ihnen, dass Banken die Kredite kündigen statt eine Überbrückungsfinanzierung zu ermöglichen.” Solche Fälle müssten durch vorübergehende staatliche Garantien und eine Ausweitung der Kreditlinien bei den Hausbanken und Förderinstituten aufgefangen werden. Bankenpräsident Hans-Walter Peters fordert, die Wirkung der Regulierung durch gezielte Maßnahmen so anzupassen, dass Banken auch weiterhin in der Lage seien, Unternehmen effektiv zu helfen und mit Liquidität zu versorgen. Zur Stabilisierung der Kapitalbasis wären dringend eine flexiblere Handhabung der Bilanzierungsregeln zur Risikovorsorge (IFRS 9) und der regulatorischen Ausfalldefinition sowie eine sachgemäße Absenkung der Zuschläge seitens der laufenden Institutsaufsicht erforderlich (PM DK vom 11.3.2020). Bundeskanzlerin Merkel erklärte in einer Pressekonferenz am 11.3.2020, die Bundesregierung werde noch im Laufe der Woche Liquiditätshilfen für Unternehmen bereitstellen, insbesondere über die KfW (BZ vom 12.3.2020, 5). Darüber hinaus ist schon am 9.3.2020 eine Investitionsoffensive der Bundesregierung beschlossen worden (s. dazu die Meldung auf der zweiten Seite dieses Wochenüberblicks). – Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat am 4.3.2020 einen unter www.idw.de abrufbaren fachlichen Hinweis veröffentlicht, der sich mit den Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf die Rechnungslegung zum Stichtag 31.12.2019 und deren Prüfung beschäftigt. Themen sind bei der Rechnungslegung zum Stichtag 31.12.2019: Wertaufhellung vs. Wertbegründung in der HGB-Rechnungslegung, Berücksichtigungspflichtige vs. nicht zu berücksichtigende Ereignisse nach dem Abschlussstichtag in der IFRS-Rechnungslegung, Nachtragsberichterstattung im (Konzern-)Anhang in der HGB- und IFRS-Rechnungslegung, Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss, (Konzern-)Lageberichterstattung; bei der Prüfung von Abschlüssen auf den 31.12.2019: Auswirkungen auf den Prüfungsprozess sowie Kommunikationserfordernisse und die Beurteilung etwaiger Konsequenzen für den Bestätigungsvermerk (IDW aktuell vom 4.3.2020).
Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft