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Im Blickpunkt

Abbildung 7

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) kaufte ausweislich von verschiedenen Presseberichten vom 11.6.2021 eine CD mit steuerlich relevanten Sachverhalten. Die Sachverhalte hatten allesamt einen Bezug zum Emirat Dubai. Zuvor kauften nur die Bundesländer Daten-CDs an. Am 10.2.2021 bestätigte der damalige Finanzminister Olaf Scholz den Kauf. Nach den damaligen Erkenntnissen sollte die CD Informationen über Vermögenswerte liefern, die in Dubai vor dem deutschen Fiskus versteckt werden sollten. Unter den Millionen Steuerpflichtigen sollten sich auch Deutsche befinden, die zudem über Grundstücke und Immobilien in Dubai verfügen. Bei den Sachverhalten ging es um steuerpflichtige Deutsche, die mit nicht versteuerten Einkünften in Dubai Grundstücke und Immobilien erwarben, oder unversteuerte Kapitalerträge aus Vermögensanlagen in Dubai oder Veräußerungserlöse aus dem Verkauf von Sachwerten oder Vermietungseinkünfte in Dubai oder Erbfälle bzw. Schenkungen von Vermögenswerten in Dubai erzielten. Alles in allem ein buntes Potpourri an Gestaltungen. Das BZSt ordnete die Daten den jeweiligen obersten Finanzverwaltungen der Länder zu und übermittelte diese am 16.6.2021 an die jeweiligen Bundesländer zur strafrechtlichen Bewertung. Nun hat das Bundesland Hessen fast vier Jahre nach dem Kauf eine Zwischenbilanz der Auswertung gezogen. Danach sind dem Land Hessen ca. 400 000 Euro Mehreinnahmen zugeflossen, elf Steuerstrafverfahren wurden eingeleitet. Die Ergebnisse sind nicht abschließend, die Datenauswertung geht weiter. “Die hessischen Steuerfahndungsstellen setzten ihre Arbeit mit Nachdruck fort, um Steuerkriminalität konsequent zu verfolgen und dem Staat entgangene Einnahmen zurückzuführen”, so Finanzminister Prof. Alexander Lorz. Er dankte allen Steuerfahnderinnen und Steuerfahndern für ihre wichtige Arbeit, mit der sie jeden Tag für mehr Steuergerechtigkeit in Hessen sorgten. Durch einen Bericht des NRW-Justizministeriums an den Landtag NRW wurde bekannt, dass in NRW die Dubai-CD nach vorläufigen Berechnungen ein Mehrergebnis von ca. 813 000 Euro Steuern brachten und 41 Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet wurden. Die Auswertung der Daten ist in NRW ebenfalls noch nicht abgeschlossen. Ob sich damit die Erwartungen an die Dubai-CD erfüllt haben, lässt sich noch nicht sagen. Gespannt darf auf weitere Auswertungserfolge gewartet werden.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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