Im Blickpunkt
Im April dieses Jahres gab das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Arbeitgebern Empfehlungen an die Hand, um Arbeitsplätze möglichst ohne Ansteckungsgefahr gestalten zu können. Wie aus einem Artikel in der Süddeutschen Zeitung hervorgeht, steht das Bundesarbeitsministerium in Gesprächen mit diversen Arbeitgeberverbänden, um aus den Empfehlungen verpflichtende Vorgaben zu erarbeiten (Süddeutsche online vom 26.7.2020). Dabei geht es vor allem um die verpflichtende Einführung von Abstandsregeln, Abtrennungen zwischen Arbeitsplätzen, Maskenpflicht, verbesserte Lüftungssysteme und Hygienevorschriften. Ein Entwurf soll Anfang Juli erstellt worden sein, über den – planmäßig – schon Ende Juli abgestimmt werden sollte. Doch noch fehlen scheinbar die Zustimmungen von zwei der fünf Arbeitsschutzausschüsse. Nicht ganz unerwartet wehren sich einige Arbeitgebervertreter gegen die Regelungen, da sie befürchten, die neuen starren Regeln könnten die Unternehmen daran hindern, wieder an Wirtschaftskraft zuzulegen. Doch auch unter den Arbeitgeberverbänden herrscht Uneinigkeit. Die Chemiebranche beispielsweise reagiert auf die (potentiell) neuen Regeln positiv. Überraschend drängt auch die Fleischwirtschaft auf die Implementierung neuer Verpflichtungen, “damit für die Unternehmen Klarheit darüber herrscht, welche Maßnahmen in ihren Betrieben notwendig und sinnvoll sind”. Welches Schicksal den Entwurf treffen wird, sollte er es nicht durch die beiden verbleibenden Ausschüsse schaffen, ist ungewiss.
Rebecca Marlow, Redakteurin Arbeitsrecht