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K&R 2025, 427
OVG Hamburg 
Namensnennung eines Verteidigers von presserechtlichem Auskunftsanspruch umfasst (Beschluss vom 07.04.2025, 3 Bs 20/25)

Die begehrten Auskünfte zum Namen und zur Kanzleianschrift des Verteidigers beeinträchtigen zwar das allgemeine Persönlichkeitsrecht in der Ausprägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Die Auskünfte betreffen jedoch lediglich die Sozialsphäre des Verteidigers. Den damit einhergehenden Eingriff muss der Verteidiger grundsätzlich hinnehmen. (Leitsatz der Redaktion)

OVG Hamburg, K&R 2025, 427-432 (Beschluss vom 07.04.2025, 3 Bs 20/25)

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