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K&R 2019, 582
BVerfG 
Verletzung der Meinungsfreiheit durch fälschliche Einordnung als Schmähkritik (Beschluss vom 14.06.2019, 1 BvR 2433/17)

Die hier gegenständlichen Äußerungen, in denen eine Gerichtsverhandlung mit nationalsozialistischen Sondergerichten bzw. mittelalterlichen Hexenprozessen verglichen wird, fallen in den Schutzbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit. Sie sind als Werturteil anzusehen. Die polemische oder verletzende Formulierung einer Aussage entzieht diese grundsätzlich nicht dem Schutzbereich des Grundrechts. …

BVerfG, K&R 2019, 582-585 (Beschluss vom 14.06.2019, 1 BvR 2433/17)

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