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WRP 2022, 57
BGH 
Markenrecht: Layher (Urteil vom 22.09.2021, I ZR 20/21)

a) Wird ein Zeichen allein in der Werbung markenrechtsverletzend genutzt, schließt das nicht von vornherein aus, den Schadensersatzanspruch im Rahmen der Lizenzanalogie auf der Grundlage einer Umsatzlizenz zu berechnen. Die Wahl der Berechnungsgrundlage ist im Rahmen des § 287 Abs. 1 ZPO in erster Linie Sache des Tatgerichts.

BGH, WRP 2022, 57-62 (Urteil vom 22.09.2021, I ZR 20/21)

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