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WRP 2018, 824
BGH 
Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Gewohnt gute Qualität (Urteil vom 15.02.2018, I ZR 243/16)

a) Ein Rechtsmittelführer, der die Verletzung einer gerichtlichen Hinweispflicht gemäß § 139 ZPO geltend macht, muss darlegen, wie er auf einen entsprechenden Hinweis reagiert, insbesondere was er hierauf im Einzelnen vorge¬825tragen hätte und wie er weiter vorgegangen wäre. Er ist dabei grundsätzlich nicht gehindert, sein bisheriges Vorbringen zu ändern und insbesondere zu präzisieren, …

BGH, WRP 2018, 824-827 (Urteil vom 15.02.2018, I ZR 243/16)

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