Berücksichtigung nicht mit Bußgeldern geahndeter Beanstandungen bei der Auswahlentscheidung zwischen Bestandsspielhallen (Urteil vom 27.05.2021, 4 A 4023/19)
Es begründet keinen Ermessensfehler der mit Blick auf den Fortbetrieb mehrerer Bestandsspielhallen wegen bestehender Abstandskollision zu treffenden Auswahlentscheidung, wenn die Behörde im Rahmen der Prognose für den qualitativen Vergleich auch Beanstandungen der Spielhallen berücksichtigt, die nicht mit Bußgeldern geahndet worden sind und vor Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags gelegen haben.…
OVG Nordrhein-Westfalen, ZfWG 2021, 380-384 (Urteil vom 27.05.2021, 4 A 4023/19)
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