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ZFWG 2016, 251
OVG Nordrhein-Westfalen 
Erhebung einer Wettbürosteuer durch kommunale Vergnügungssteuersatzung verstößt nicht gegen höherrangiges Recht (Urteil vom 13.04.2016, 14 A 1599/15)

Die Wettbürosteuer [Steuer auf das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen, die neben der Annahme von Wettscheinen (auch an Terminals o. ä.) auch das Mitverfolgen der Wettereignisse ermöglichen] ist eine örtliche Aufwandsteuer, die bundesgesetzlich geregelten Steuern, insbesondere der Renn- und Sportwettensteuer, nicht gleichartig ist. …

OVG Nordrhein-Westfalen, ZfWG 2016, 251-263 (Urteil vom 13.04.2016, 14 A 1599/15)

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