Keine Beschwer des beigeladenen Spielhallenbetreibers durch einstweilige Verpflichtung zur behördlichen Duldung einer Konkurrenzspielhalle (Beschluss vom 21.02.2024, 6 S 729/23)
          Der beigeladene Betreiber einer Spielhalle, der nach Durchführung eines im Hinblick auf das Abstandsgebot nach § 42 Abs. 1 LGlüG BW erforderlichen Auswahlverfahrens eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erhalten hat, ist durch eine einstweilige Anordnung, die die Behörde mit Blick auf ein offenes (Dritt-)Widerspruchsverfahren zur einstweiligen Duldung einer konkurrierenden Spielhalle verpflichtet, …
VGH Baden-Württemberg, ZfWG 2024, 237-238 (Beschluss vom 21.02.2024, 6 S 729/23)
         
     
        
      
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